Beugt niemals das Recht. Bevorzugt weder den Armen und Schutzlosen noch den Reichen und Mächtigen.
 Wenn jemand einen Rechtsfall zu entscheiden hat, muß allein die Gerechtigkeit sein Maßstab sein. (3. Mose 19, 15)


Allgemeines
Wem die Stunde schlägt

Schuldrecht
Die attraktive Studentin
Blinddarm mit Folgen
Was man schwarz auf weiß besitzt...
Ohne Handy wär´ das nicht passiert
Die Pille - sicher, oder doch nicht
Die Tippgemeinschaft I
Die Tippgemeinschaft II
Saueres für den Einbrecher
  NEU!

Familienrecht
Ende eines Verlöbnisses
Wen hätten Sie denn gerne? NEU!

Erbrecht
Das Testament

Arbeitsrecht
Heirat mit Folgen

Strafrecht
Sechzehn Jahr´, blondes Haar
Die Brücke wird doch tragen?
Tut Hilfe immer not?
Auf Gewitter kann man sich verlassen?
Nachbars Kirschen - teuer bezahlt
Es muß nicht immer napster sein
Freiheit für Vögel - vogelfrei?
Der Plattfuß
Der Spraydosenfall
Gemeinsam geht es leichter
Wer zu spät kommt, den bestraft der Richter?
Bankirrtum zu ihren Gunsten?
Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt

Strafprozeßrecht
Staatsanwälte - immer im Dienst?

Staatshaftungsrecht
Der nachlässige Amtsarzt
Ist die Behörde immer schuld?






Allgemeines


Wem die Stunde schlägt

Rechtsanwalt R möchte für seinen Mandanten M Berufung in einer Rechtssache einlegen. Am Abend des letzten Tages der Berufungsfrist erstellt er den entsprechenden Schriftsatz. Als er diesen um 23.45 Uhr an das zuständige Gericht faxen will, wird das gerichtliche Faxgerät gerade von einem anderen benutzt. Als er um 23.55 Uhr zum Zuge kommt, kann er noch die ersten Seiten des Schriftsatzes vor 24.00 Uhr übermitteln. Die letzte Seite kommt bei Gericht jedoch erst um 0.01 Uhr an.


Ist die Berufungsfrist dadurch noch gewahrt?


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Schuldrecht


Die attraktive Studentin

Der Student A lernt am Mittwoch in der Mensa den Student B kennen. Nachdem sie feststellen, daß sie beide aus der gleichen Heimatstadt kommen, bietet der A dem B an, ihn am Freitag in seinem PKW mit nach hause zu nehmen. B nimmt dieses Angebot gerne an und vereinbart mit A die Abfahrtszeit am Freitag auf 14.00 Uhr.

Am Donnerstag lernt A die attraktive Studentin C kennen, welche zufälligerweise ebenfalls aus der gleichen Heimatstadt stammt. Er bietet ihr an, sie am Freitag mit nach hause zu nehmen. C ist einverstanden.

Am Abend teilt der A dem B telefonisch mit, daß er ihn auf Grund der veränderten Umstände doch nicht mitnehmen könne, da er gerne mit der C alleine fahren würde. B ist darüber sehr entrüstet und beruft sich auf die getroffene Abmachung.


Hat B gegen A einen Anspruch auf Mitnahme bzw. Erstattung der Kosten für die dadurch notwendig gewordene Bahnfahrt in die Heimatstadt?


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Blinddarm mit Folgen?

K bestellt beim Autohaus V ein neues Fahrzeug. Er vereinbart mit dem Verkäufer, daß ein Mitarbeiter des Autohauses den Wagen am nächsten Tag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr bei K abliefern sollte.

Am nächsten Tag muß K um 10.00 Uhr wegen eines Blinddarmdurchbruchs ins Krankenhaus. X und Y bringen kurz darauf das Fahrzeug zur Wohnung des K. Dabei steuert X das von K gekaufte Fahrzeug, während Y ein Fahrzeug des Autohauses benutzt, mit dem sie beide wieder zurückfahren wollen. Da sie das Auto nicht abliefern können, fährt X mit diesem wieder zum Autohaus zurück. Unterwegs wird er in einen in Folge Fahrlässigkeit selbst verschuldeten Unfall verwickelt. Das Fahrzeug des K erleidet dabei Totalschaden.

Als K aus dem Krankenhaus entlassen wird, erfährt er von den Vorfällen. Nun möchte er von V ein anderes gleichwertiges Auto geliefert haben. V entgegnet, wenn er nicht zum vereinbarten Liefertermin zu hause sei, müsse er dafür haften, daß das Fahrzeug unterwegs beschädigt werden könnte. Ein Ersatzfahrzeug könne er daher nicht bekommen. Vielmehr verlangt er von K die Zahlung des noch nicht entrichteten Kaufpreises.


a) Kann V von K Zahlung des Kaufpreises verlangen?


b) Hat K einen Anspruch auf Lieferung eines gleichwertigen Fahrzeugs?

 


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Was man schwarz auf weiß besitzt...

Der Student S hat mit dem Vermieter V einen schriftlichen Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer im Haus des V geschlossen. Im Mietvertrag findet sich folgende Klausel:

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nicht zulässig

Nach zwei Jahren möchte S ausziehen. Als er den V auf der Straße trifft, erklärt er diesem er wolle "zum nächsten Ersten" ausziehen. Der V erklärt sich damit einverstanden. Später beruft sich V auf das vereinbarte Schriftformerfordernis und bestreitet eine wirksame Kündigung des S. Damit habe er weiterhin Anspruch auf Mietzinszahlung des S


Kann V von S weiterhin den bisherigen Mietzins verlangen?


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Ohne Handy wär´ das nicht passiert

M hat seine Freundin F zu einer romantischen Spazierfahrt mit seinem Porsche Cabrio eingeladen. Als sie es sich gerade an einem lauschigen Plätzchen in einem Wald bequem gemacht haben, wird M von seiner Freundin F2 per Handy angerufen. Da M jetzt größere Lust verspürt, seine Freundin F2 zu treffen, springt er kurzerhand in sein Cabrio, fährt davon und läßt die F im Wald zurück.


Hat F gegen M einen Anspruch auf Rückbeförderung, bzw. Schadensersatz wegen des mühsamen Nachhausewegs zu Fuß?


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Die Pille - sicher, oder doch nicht

A und B unterhalten eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Sie treffen gemeinsam eine Absprache darüber, daß die A empfängnisverhütende Mittel benutzen solle. Da A aber von B ein Kind möchte, setzt sie eines Tages die Empfängnisverhütung aus.

Das daraufhin geborene Kind hat gegen den Vater einen Unterhaltsanspruch. In Höhe dieses Unterhaltsanspruchs möchte B von A Schadensersatz wegen der gebrochenen Vereinbarung.


Zu recht?


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Die Tippgemeinschaft I

A, B und C kommen überein zur Aufbesserung ihres Lebensunterhaltes, Lotto zu spielen. Um das „schnelle Glück" möglichst effektiv zu erreichen, vereinbaren sie, daß die Kosten von jedem anteilig getragen werden. Der C erklärt sich bereit, das Geld zu verwalten, die Lottoscheine auszufüllen und zur Annahmestelle zu bringen. Als er eines Tages aus Unachtsamkeit vergißt, den Lottoschein rechtzeitig abzugeben, werden gerade „ihre Nummern" gezogen. Auf A,B und C wäre demnach ein Gewinn von 5.000.000.- DM entfallen.


A und B verlangen nun von C Schadensersatz, weil ihnen der Gewinn wegen dessen Nachlässigkeit entgangen sei. Zu recht?


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Die Tippgemeinschaft II

D, E und F unterhalten ebenfalls eine Tippgemeinschaft. Bei dieser ist F für das „Finanzielle" und den „Papierkram" zuständig. E hatte sich in letzter Zeit immer mehr zurückgezogen, auch hat er in den letzten beiden Wochen seinen Beitrag nicht bezahlt. In der darauffolgenden Woche entfällt auf den von F (rechtzeitig) abgegebenen Lottoschein der Hauptgewinn. Als E davon erfährt, möchte er ein Drittel des Gewinns als seinen Anteil von F ausbezahlt haben.


F verweigert dies und meint, E habe seine Beiträge nicht bezahlt, daher habe er auch kein Recht auf den Gewinn. Kann E einen Gewinnanteil von F und D verlangen?


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Saueres für den Einbrecher

Der Hauseigentümer H hat Schwefelsäuere in eine Limonadenflasche abgefüllt. Als ein Handwerker bei H Reparaturen ausführt, hält er den Inhalt der Flasche für Limonade und trinkt davon. Daraufhin kommt es zu schweren inneren Schäden bei dem Handwerker. H ist diesem daher aufgrund seines fahrlässigen Verhaltens zum Schadensersatz verpflichtet.

Gilt das aber auch dann, wenn statt des Handwerkers ein Einbrecher aus der Limonadenflasche trinkt und sich Gesundheitsschäden zuzieht?

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Familienrecht


Ende eines Verlöbnisses

F und M haben sich verlobt. Sie leben momentan aus beruflichen Gründen noch in verschiedenen Städten. Da sie von modernen Kommunikationsmitteln nichts wisssen wollen und einen intensiven Briefwechsel für viel romantischer halten, schicken sie sich regelmäßig innige Liebesbriefe. Als die Beziehung in die Brüche geht, lösen sie das Verlöbnis auf. M verlangt nun von F „seine" Liebesbriefe zurück, welche F, wie er weiß, sorgsam aufbewahrt hat.


Muß F die Briefe zurückgeben?


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Wen hätten Sie denn gerne?

A und B sind miteinander verheiratet. Als B nach längerer Zeit nicht von einer Geschäftsreise zurückkehrt und keinerlei Lebenszeichen von ihm existiert, wird er ordnungsgemäß für tot erklärt. Daraufhin heiratet die A den C. Plötzlich taucht B lebendig wieder auf und pocht auf die Ehe mit seiner Frau. Diese weist ihm die Tür und erklärt, sie sei nunmehr mit C verheiratet.

Welche Ehe ist gültig?


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Erbrecht


Das Testament

Grundsätzlich ist für ein formwirksames Testament erforderlich, daß dieses handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist.

Der G verfaßt ein Testament, unterschreibt dieses jedoch nicht, sondern steckt es in einen Briefumschlag, klebt diesen zu und schreibt auf den Briefumschlag: Dies ist mein letzter Wille. G.


Stellt dies ein wirksames Testament dar?


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Arbeitsrecht


Heirat mit Folgen

Der P ist Portier in einem Krankenhaus, das von der freikirchlichen Religionsgemeinschaft "Ethischer Weltbund" unterhalten und betrieben wird. Als der bis dahin ledige P die geschiedene F heiratet, stellt ihm das Krankenhaus eine (verhaltensbedingte) Kündigung zu mit der Begründung, daß die Heirat einer geschiedenen Frau nach der ethisch-moralischen Anschauung des Weltbundes einen schweren sittlichen Verstoß darstelle und er als Mitarbeiter des Krankenhauses daher nicht mehr tragbar sei.

P hält diese Kündigung für rechtswidrig. Er habe sich bisher nichts zuschulden kommen lassen, auch sei er selbst gar nicht Mitglied des Weltbundes. Im übrigen bekleide er keine repräsentative Funktion im Krankenhaus. Außerdem gebiete es das Persönlichkeitsrecht, daß man heiraten dürfe, wen man wolle.


War die Kündigung rechtmäßig?


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Strafrecht


Sechzehn Jahr´, blondes Haar

Die Eltern eines "sittlich verdorbenen" sechzehnjährigen Mädchens schnittem diesem die Haare so unregelmäßig kurz, daß sie sich nicht mehr "auf der Straße sehen lassen konnte". Die Eltern wußten sich nicht anders zu helfen, "um dem Hang ihrer Tochter entgegenzuwirken, hinter Männern und Jungen herzulaufen".


Stellt der erzwungene Haarschnitt eine Körperverletzung dar?


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Die Brücke wird doch tragen?

X befährt mit seinem Kleintransporter einen schmalen Waldweg. Als er an eine Holzbrücke kommt, überlegt er, ob diese die Überfahrt mit seinem Transporter aushalten würde. Konkrete Angaben über die Tragfähigkeit der Brücke fehlen. X hat zwar Bedenken, vertraut aber darauf, daß es schon gut gehen werde. Bei der Überfahrt bricht die Brücke und es entsteht erheblicher Sachschaden.


Hat sich X wegen Sachbeschädigung strafbar gemacht?


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Tut Hilfe immer not?

Z spaziert auf einem einsamen Waldweg. Plötzlich bemerkt er etwas abseits des Weges eine Person, die gerade im Begriff ist sich aufzuhängen. Z erkennt zwar die Selbstmordabsichten des Unbekannten, denkt sich aber, dieser werde schon wissen, was er tut, und geht weiter. Der Unbekannte begeht Selbstmord.

a) Hat sich Z strafbar gemacht (z.B. wegen Beihilfe zum Totschlag, Totschlag durch Unterlassen, Unterlassene Hilfeleistung)?


b) Wäre die Situation anders zu beurteilen, wenn Z stehengeblieben wäre und sich den Selbstmord mitangesehen hätte?


c) Wäre die Situation anders zu beurteilen, wenn es sich bei Z um die Freundin oder die Schwester des Selbstmörders gehandelt hätte?


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Auf Gewitter kann man sich verlassen?

N möchte gerne seinen Erbonkel O loswerden. Als draußen ein Gewitter heranzieht, drängt er den O dazu, einen Spaziergang zu machen. Dabei hofft er, der O werde von einem Blitz getroffen werden. Nach einigem hin und her läßt sich der O dazu überreden. Auf dem Spaziergang wird er tatsächlich von einem Blitz tödlich getroffen.


Hat sich N strafbar gemacht?


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Nachbars Kirschen - teuer bezahlt

Der Z ist seit einem schweren Unfall querschnittgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen. Er ist Eigentümer eines Gartens, in dem sich einige Obstbäume befinden. Als er den Nachbarjungen N auf einem seiner Obstbäume sitzen sieht, wie dieser seine Kirschen stiehlt, packt ihn der Zorn. Er ruft dem N zu, dieser möge sofort herunterkommen. Als N sich weigert und Z zuruft, wenn er was wolle, solle er doch hoch kommen, greift Z zu seiner Flinte und schießt den N vom Baum herunter. Dabei beruft er sich auf sein Notwehrrecht, da man doch sein Eigentum verteidigen dürfe. Im übrigen habe ihn der N provoziert.


Hat sich Z strafbar gemacht?


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Es muß nicht immer napster sein

X ist in finanziellen Schwierigkeiten. Dennoch möchte er gerne die neue CD seiner Lieblingsband haben. Daher geht er in das CD-Geschäft, steckt die gewünschte CD in seine Jackentasche und verläßt unbemerkt das Geschäft. Zu hause kopiert er die CD auf die Festplatte seines Computers. Danach legt er die CD, welche äußerlich keine Auffälligkeiten aufweist, im Geschäft an ihren Platz zurück, wobei er ebenfalls unbemerkt bleibt.


Hat sich X strafbar gemacht?


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Freiheit für Vögel - vogelfrei?

Der E hat sich über seinen Freund F geärgert. Daher öffnet er den Vogelkäfig und läßt den Kanarienvogel des F aus dem Wohnungsfenster fliegen. Der Vogel ward nicht mehr gesehen.

E muß dem F daher Schadensersatz leisten.


Hat er sich aber auch strafbar gemacht (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung)?


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Der Plattfuß

Als sich E wieder einmal über F geärgert hat, läßt er aus dessen Autoreifen die Luft.


Liegt hierin ein strafbares Verhalten?


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Der Spraydosenfall

Beim nächsten Mal besprüht E die Hauswand des F mit Farbe.


Ist E strafbar? Dabei ist davon auszugehen, daß die Farbe durch ein aufwendiges Verfahren wieder entfernt werden kann.


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Gemeinsam geht es leichter

Der hochrangige Politiker P hat in der Stadt S seinen Besuch angesagt. Eine Terrorgruppe möchte den P beseitigen. Sie erfahren, daß P zu einer bestimmten Uhrzeit die Rathaustreppe hinabschreiten wird. Daher verschanzen sich die 20 Mitglieder der Terrorgruppe in den umliegenden Häusern. Als P auf der Rathaustreppe steht, schießen die Terroristen vereinbarungsgemäß gleichzeitig auf den P, damit auch nichts schiefgehen könne. P bricht im Kugelhagel zusammen. Die Obduktion ergab, daß den P einige Kugeln tödlich getroffen haben, einige haben ihn nur gestreift, andere Kugeln haben ihr Ziel verfehlt. Es kann jedoch nicht festgestellt werde, von wem die tödlichen Schüsse abgegeben worden waren, da alle Terroristen Waffen gleicher Bauart und gleiche Munition verwendet haben.


Können die Terroristen wegen vollendeten Mordes bestraft werden, oder kommt (in dubio pro reo) nur eine Versuchsstrafbarkeit in Betracht?


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Wer zu früh kommt, den bestraft der Richter?

A fährt mit seinem PKW mit 70 km/h durch eine geschlossene Ortschaft. Plötzlich springt vor einem am Straßenrand geparkten LKW ein Kind auf die Straße. A kann nicht mehr rechtzeitig ausweichen und überfährt das Kind. Daraufhin wird er wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Sein Verteidiger führt an, A hätte auch dann, wenn er sich an die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gehalten hätte nicht mehr rechtzeitig bremsen können und das Kind überfahren. Ein Zusammenhang zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Unfall bestehe daher nicht. A habe sich somit nicht fahrlässig verhalten.

Dem erwidert der Staatsanwalt, hätte A die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten, wäre er viel später am Unfallort angekommen. Zu diesem Zeitpunkt hätte das Kind die Straße längst wieder verlassen. Daher bestehe durchaus ein Zusammenhang zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Unfall.


Wie wird das Gericht entscheiden?


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Bankirrtum zu ihren Gunsten?

X unterhält bei der B-Bank ein Bankkonto. Eines Tages findet er auf dem Kontoauszug eine Überweisung von 100.000.-- DM auf sein Konto, welche ganz offensichtlich auf einem Bankirrtum beruht. Dies erkennt X. Trotzdem läßt er sich kurzerhand von einem Bankangestellten diesen Betrag auszahlen und "genießt von nun an das Leben". Nach einiger Zeit wird die Fehlbuchung seitens der Bank aufgeklärt und der entsprechende Betrag von X wegen ungerechtfertigter Berreichung zurückgefordert. Zudem erstattet die Bank Anzeige gegen X wegen Betrugs. B habe dem Angestellten wahrheitswidrig vorgespiegelt, rechtmäßig im Besitz der 100.000.-- DM zu sein. Dadurch habe er der Bank einen Vermögensschaden zugefügt, was einen Betrug darstelle.


Hat sich X wegen (evtl. versuchten) Betrugs strafbar gemacht?


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Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt

Desiderius schuldet dem Bonifatius schon seit längerem 100.- DM. Trotz mehrfacher Aufforderungen kam Desiderius dem Rüchzahlungsverlangen des Bonifatius nicht nach. Als der Bonifatius eines Tages bei Desiderius zu Besuch ist, sieht er aus dessen Keksdose einen Hundertmarkschein herausragen. Diesen nimmt er sich gegen den Widerstand des Desiderius aus der Dose und erklärt, daß die Sache damit erledigt sei.


Hat sich Bonifatius strafbar gemacht?


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Strafprozeßrecht


Staatsanwälte - immer im Dienst?

Staatsanwalt S befindet sich außerdienstlich auf einem gesellschaftlichen Empfang. Dabei „schnappt" er zufällig am Nebentisch auf, daß der D vergangene Woche geringe Mengen Kokain verkauft hätte. Er sagt sich aber, Dienst ist Dienst, und um in der Freizeit erlangte Kenntnisse über mögliche Straftaten müsse er sich nicht kümmern.


Hätte S ein Ermittlungsverfahren gegen D einleiten müssen?


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Staatshaftungsrecht


Der nachlässige Amtsarzt

Der X wird bei der Musterung als wehrdiensttauglich erklärt. Erst nach Ableistung des Wehrdienstes stellt sich heraus, daß er bereits zum damaligen Zeitpunkt an einem Nierenschaden litt, welcher vom Amtsarzt nicht erkannt wurde, der aber zur Untauglichkeit geführt hätte. X verlangt nun von der Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz wegen der Pflichtverletzung des Amtsarztes, da er bei sorgfältiger Untersuchung den Wehrdienst nicht hätte ableisten müssen und er dadurch ein Jahr früher eine Berufsausbildung aufnehmen und Geld verdienen hätte können.


Zu Recht?


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Ist die Behörde immer schuld?

H möchte auf seinem Grundstück ein Haus bauen. Die hierfür erforderliche Baugenehmigung beantragt er beim zuständigen Landratsamt unter Beifügung aller maßgeblichen Unterlagen (Bauplan etc.). Die Baugenehmigung wird ihm erteilt. Nach Errichtung des Hauses stellt die Behörde fest, daß dieses aufgrund fehlerhafter statischer Planungen nicht die zwingend notwendige Standsicherheit aufweist. Daraufhin muß er das Haus mit erheblichem finanziellen Aufwand umbauen. Die fehlende Standsicherheit war bei Erteilung der Baugenehmigung vom zuständigen Sachbearbeiter fahrlässig nicht erkannt worden. H verlangt nun Schadensersatz, da der Mangel in der Standsicherheit bei ordnungsgemäßer Prüfung der Baugenehmigungsvoraussetzungen beanstandet worden wäre und er diesen dann gleich hätte beheben können.

Zu Recht?


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